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Steuererklärung für Rentner 2010 Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2010 – Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen

Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung (en) nach § 22a Einkommensteuergesetz (EStG) Die deutschen Finanzämter verschicken Tausende Aufforderungen zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 2010 an  Rentnerinnen und Rentner in Deutschland.

Mit der Neuregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten und Pensionen durch das Alterseinkünftegesetz seit dem 1. Januar 2005 müssen viele Rentnerinnen und Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. (http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/steuertipp-41-nachb...)

Seit Anfang Oktober 2012 schicken die deutschen Finanzämter vermehrt Aufforderungen zur Abgabe der  Einkommensteuererklärungen 2010 mit der Überschrift „Auswertung der Daten der Rentenbezugsmitteilung (en) nach § 22a
Einkommensteuergesetz ( EStG )“ an Tausende von Rentnern in Deutschland.

Hierin werden zunächst die Daten der Rentenbezugsmitteilungen für das Kalenderjahr 2010 dem steuerpflichtigen Rentner mitgeteilt. Weiterhin heißt es: „Nach den vorliegenden Daten der Rentenbezugsmitteilung (en) und ggf. weiterreichender Erkenntnisse sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2010 verpflichtet.“

Nun wird allen aufgeforderten Rentnerinnen und Rentnern eine Frist von 4 Wochen zur Abgabe der  Einkommensteuererklärung eingeräumt. Doch das ist noch nicht alles. Im nächsten Abschnitt werden die Aufgeforderten angehalten, zu überprüfen „ob sich auch für andere Jahre ab 2005 eine Steuerpflicht ergibt“ mit der Aufforderung auch für diese Jahre Einkommensteuererklärungen abzugeben. Diese Steuererklärungen sollen „zur Vermeidung von Nachteilen“ unbedingt gemeinsam abgegeben werden.

Zum weiterlesen: http://www.themenportal.de/vermischtes/einkommensteuer-fuer-das-kalender...

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