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Unbeschränkte Steuerpflicht – Rentner Frankreich: Deutsches Kindergeld für 1. Kind in Frankreich möglich

Deutsche Rente fließt nach Frankreich – Kindergeldbezug aus Deutschland ! (NL/2291038754)
Kindergeld aus Deutschland erhalten auch europäische Rentner bei Rentenbezug aus Deutschland für das erste KInd in Frankreich!
Viele in Frankreich lebende deutschstämmige Rentner werden derzeit vom Finanzamt Neubrandenburg mit hohen Steuernachzahlungen überrascht.

Das Finanzamt Neubrandenburg versendet Steuerbescheide mit Steuernachzahlungen an Rentner, die aus einer deutschen Rentenversicherungsanstalt Einkünfte ( Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente und Pensionen) beziehen. Hohe Steuernachzahlungen sind die Folge.

Ebenso haben deutsche Rentner, die in Frankreich leben, oft Nachteile, wenn Ihre unter 25- jährigen Kinder in Frankeich leben, da sie für das 1. Kind kein Kindergeld erhalten. Diesem Nachteil kann jedoch abgeholfen werden.

Weiterlesen: http://presseportal.org/deutsches-kindergeld-fur-1-kind-in-frankreich-mo...

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