Schriftgröße - +

Steuertipp 42: Beerdigungskosten von Steuer absetzen?

Der Tod eines geliebten Familienmitglieds trifft die Hinterbliebenen oft schwer und unvorbereitet. Während der Trauerphase ist man mit der Vorbereitung und Organisation der Beerdigung und der Trauerfeier schnell überfordert. Sie sollten sich in dieser Situation von einem Fachmann, d.h. einem Bestatter helfen lassen. Er besorgt den Totenschein und die Sterbeurkunde. Außerdem hilft er beim Rentenbezug und der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen.
Beerdigungskosten sind steuerlich absetzbar, wenn eine etwaige Erbschaft die Kosten nicht überwiegt.

 

Beerdigungskosten sind im einzelnen:

Kosten für die Grabstätte
Kosten für den Grabstein
Kosten für den Sarg bzw. die Urne
Kosten für Blumen, Gestecke, Grabschmuck
Kosten der Trauerfeier (Redner, Musik, Räumlichkeit)
Fahrtkosten in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung der Trauerfeier
Kosten der Einäscherung
Kosten der Sterbeurkunde
Kosten für die Todesbescheinigung
Kosten für eventuelle Überführung aus dem Ausland oder sonstiger Transport
Kosten für Danksagungen und Annoncen
sonstige denkbare Kosten in Bezug auf einen Trauerfall

 

Unser Rat:
Sammeln Sie alle Belege, die einen Kostennachweis darstellen für das entsprechende Steuerjahr. Lassen Sie sich jede Ausgabe schriftlich bestätigen bzw. quittieren. Bedenken Sie, dass die Kosten im Jahr des Geldabflusses geltend gemacht werden müssen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Erbe. Ist dies höher als alle Beerdigungskosten, können diese in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

Fallbeispiele
Steuertipps
Lebenstipps
Fragen und Antworten
Pressemitteilungen

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema!

Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.





« vorheriger Artikel zurück zur Übersicht nächster Artikel »