Schriftgröße - +

Steuertipp 28: Nachgelagerte Besteuerung

Was bedeutet eigentlich “nachgelagerte Besteuerung” ?
Nachgelagerte Besteuerung heißt, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden, also im Alter.

Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt aber schrittweise (siehe einzelne Tabellen in vorangegangenen Steuertipps), da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar wären.

Fallbeispiele
Steuertipps
Lebenstipps
Fragen und Antworten
Pressemitteilungen

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema!

Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.





« vorheriger Artikel zurück zur Übersicht nächster Artikel »