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Steuertipp 26: Das Alterseinkünftegesetz – Die Gesetzesgrundlage für die Besteuerung aller Renten

Im Folgenden präsentiere ich Ihnen das Grundlagengesetz als Ursache für die gegenwärtige Rentenbesteuerung der Jahre 2005 – 2008 ff.
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

(Alterseinkünftegesetz – AltEinkG)
vom 05.07.04 (BGBl_I_04,1427)

Das Alterseinkünftegesetz ändert als Artikel-Gesetz eine Vielzahl von Gesetzen. Es hat folgenden Inhalt:

Art.1 – Änderung des Einkommensteuergesetzes
Art.2 – Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
Art.3 – Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Art.4 – Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Art.5 – Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs.2 der Abgabenordnung
Art.6 – Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Art.7 – Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Art.8 – Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Art.9 – Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Art.10 – Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Art.11 – Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Art.12 – Änderung des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Gesetzes
Art.13 – Änderung des Wohngeldgesetzes
Art.14 – Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Art.15 – Änderung der Arbeitsentgeltverordnung
Art.16 – Verordnungsermächtigung
Art.17 – Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Art.18 – Inkrafttreten

Artikel 18: Inkrafttreten
(1) Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b, Nr. 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee, Nr. 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa und ee, Nr. 28 Buchstabe b, Nr. 36 Buchstabe b und Nr. 39 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.

(2) Artikel 6 Buchstabe b tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft.

Das Alterseinkünftegesetz bringt eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung. Damit wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts verwirklicht, Beamtenpensionen und Renten steuerlich gleich zu behandeln. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für die private und betriebliche Altersvorsorge verändert. Die Neuregelung der Rentenbesteuerung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002 zurück. Mit diesem Urteil hatten die Karlsruher Richter die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Rentenbesteuerung festgestellt und den Gesetzgeber verpflichtet, die Rentenbesteuerung bis zum 01.01.2005 neu zu regeln.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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