12.11.2010

Jahresende: Gewinnminderung bei Unternehmern

In der Regel bringt es Zinsvorteile bei der Steuer, für 2010 den Gewinn möglichst zu mindern, um ihn in ein späteres Jahr zu verschieben. Anders kann es sein, wenn Sie 2010 mit niedrigem, für das Jahr 2011 mit hohem Einkommen rechnen. Zum Verschieben von Gewinnen kommen u.A. in Betracht:

Absetzung geringwertiger Wirtschaftsgüter

• Für die Absetzung selbständig nutzbarer Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/Herstellungskosten bis 1.000 € gibt es für ab 1.1.2010 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter mehrere Möglichkeiten. Die Wirtschaftsgüter müssen selbständig nutzbar sein. Typische gWG sind Kleinmöbel, Anrufbeantworter, Diktiergerät u.ä. Computerzubehör ist in der Regel kein gWG, da nicht selbständig nutzbar (z.B. ein Drucker ohne zusätzliche Funktionen).

• Abschreibung (AfA): Wie bei anderen abnutzbaren Wirtschaftsgütern ist eine Abschreibung gemäß der Nutzungsdauer möglich, und zwar linear, bei Anschaffung/Herstellung vor 1.1.2011 auch degressiv.

• Statt der regulären AfA sind auch folgende Vereinfachungen möglich:

› Kosten bis 150 €: Das Wirtschaftsgut kann sofort abgeschrieben werden. Das Wahlrecht kann für jedes Wirtschaftsgut gesondert ausgeübt werden.

› Kosten über 150 € bis 410 €: Das Wirtschaftsgut kann sofort abgeschrieben werden. Stattdessen kann es aber auch in einen Sammelposten eingestellt werden (s.u.). Wird von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht, sind Wirtschaftsgüter mit Kosten über 410 ? nur durch AfA absetzbar.

› Sammelposten: Wirtschaftsgüter mit Kosten über 150 € bis 1.000 € können in einen Sammelposten eingestellt werden. In diesen sind dann sämtliche betreffenden Wirtschaftsgüter einzustellen. Die Sofortabschreibung einzelner Wirtschaftsgüter mit Kostenüber 150 € bis 410 € daneben ist nicht möglich. Der Sammelposten wird in jedem folgenden Wirtschaftsjahr mit 1/5 abgeschrieben. Es ist unerheblich, ob ein einzelnes in ihm erfasstes Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betrieb ausscheidet oder eine kürzere Nutzungsdauer als fünf Jahre hat.

• Updates für Standardsoftware sind sofort absetzbare Betriebsausgaben.

• Vorziehen von Ausgaben, die nicht zu aktivieren sind, z.B. für Reparaturen, Werbung, Beratung.

• Abbruch von Gebäuden oder -teilen (selbsterrichtete oder ohne Abbruchabsicht erworbene).

• Vorziehen verlustbringender Verkäufe (Ãœbergang von Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten entscheidet).

• Ãœbergang von der degressiven AfA auf die lineare AfA ab einer bestimmten Zeit der Nutzungsdauer.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück