12.11.2010

Jahresende: Möglichkeiten zur Gewinnverschiebung bei Überschussrechnern

Zur Gewinnverschiebung kommt für Überschussrechner auch in Betracht:

• Rechnungen erst kurz vor Jahresende versenden, damit der Kunde erst im neuen Jahr zahlen kann,

• Betriebsausgaben noch vor Jahresende zahlen,

• wiederkehrende Zahlungen (z.B. Miete, Pacht) werden in dem Jahr berÃœcksichtigt, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel gezahlt wird, dies gilt auch für Umsatzsteuervorauszahlungen oder - erstattungen

• bei Verkauf von Anlagevermögen mit Ãœbergabe an den Käufer im Jahr 2010 ist der Abgang des Wirtschaftsgutes gewinnmindernd 2010 zu erfassen, bei Zahlung im Jahr 2011 erst dann als Einnahme (gilt nicht für nicht abnutzbares Anlagevermögen, Wertpapiere, Beteiligungen, Forderungen, Rechte, Gebäude im Umlaufvermögen).

• Bei Ãœberweisung ist mit Erteilung des Ãœberweisungsauftrages gezahlt, wenn das Konto die nötige Deckung aufweist, ansonsten spätestens mit Lastschrift. Bei Zahlung mit Scheck ist in der Regel mit Ãœbergabe des Schecks gezahlt. Bei Lastschrifteinzugsermächtigung ist bei fristgerechter Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung im Zeitpunkt der Fälligkeit gezahlt, soweit das Konto eine hinreichende Deckung aufweist. Es ist unerheblich, wenn das Finanzamt die Abbuchung erst später veranlasst.




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