10.11.2010

Jahresende: Maßnahmen für Arbeitnehmer, Vermieter und Kapitalanleger

» Abfindungen an Arbeitnehmer: Ist die Versteuerung im alten oder neuen Jahr günstiger?

» Private Pkw-Nutzung: Fahrtenbuch anlegen für nächstes Jahr, wenn 1 %-Regelung ungünstig sein sollte, ggf. mit Arbeitgeber Abrechnungsmethode für nächstes Jahr festlegen.

» Zulageantrag bei Riestervertrag für 2008 gestellt (wenn keine Ermächtigung dazu an den Anbieter des Produkts)?

» Riestervertrag noch dieses Jahr abschließen, um noch die Vergünstigungen für 2010 zu sichern!

» Mietverträge mit Angehörigen: Beträgt die Miete mindestens 56 % der ortsüblichen (sonst droht teilweiser Verlust des Werbungskostenabzugs!)?

» Ehegatten können noch bis Jahresende gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen, ggf. auch auf 0 €, um eine Verlustverrechnung zwischen ihren Kapitalanlagen beim selben Institut zu ermöglichen.

» Bis 15.12. des Jahres ist bei der depotführenden Bank eine Bescheinigung über innerhalb der Depots bei dieser Bank dieses Jahr nicht verrechenbare Verluste zu beantragen, wenn die Verluste evtl. mit Gewinnen aus Depots bei einer anderen Bank verrechnet werden sollen!

» Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer für Erträge des Jahres 2009 (bei Nichtveranlagung, für gemeinnützige Vereine u.Ä.) gestellt?

» Bei im Ausland abgezogener Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) ggf. Erstattungsanträge stellen (wenn nach Doppelbesteuerungsabkommen nur ein niedrigerer Einbehalt zulässig ist, als abgezogen wurde).




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