10.11.2010

Jahresende: Maßnahmen für Privatpersonen

» Haushaltsnahe Dienstleistungen (Handwerkerleistungen): Evtl. noch Aufträge ausführen lassen und vor Jahresende bezahlen, wenn der Höchstbetrag für den Abzug (20 % der Kosten, höchstens 1.200 €) noch nicht ausgeschöpft sein sollte!

» Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag: Zustimmung zur Zuordnung von Kindern oder zur Übertragung der Freibeträge auf Stiefeltern oder Großeltern kann nur bis Jahresende für das folgende Jahr widerrufen werden!

» Maßnahmen gegen Ãœberschreiten der Einkommensgrenze bei Kindern bezüglich Kindergeld (8.004 €) getroffen?

» Unterhalt an geschiedenen Ehegatten: Widerruf der Zustimmung des Unterhaltsempfängers zum sog. Realsplitting (Abzug des Unterhalts beim Zahlenden als Sonderausgabe, Steuerpflicht beim Empfänger) kann nur vor Beginn des Jahres, für das er erstmals gelten soll, gegenüber dem Finanzamt erklärt werden!




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück