08.11.2010

Rundfunkgebühren für internetfähige PC

Für internetfähige PC sind weiterhin Rundfunkgebühren zu zahlen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Auf den tatsächlichen Radio- bzw. Fernsehempfang oder die Verbindung des Computers mit dem Internet komme es nicht an. Die Regelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags verletzten auch kein höherrangiges Recht, wie z.B. das Recht auf Freiheit der Information. Im Rahmen der Zweitgeräte-Befreiung wird die Rundfunkgebühr auch in Zukunft nicht erhoben, wenn der Besitzer bereits über ein angemeldetes Rundfunkgerät in demselben Betrieb oder in derselben Wohnung verfügt.




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