28.10.2010

Tilgung von Gesellschaftsschulden nach Liquidation

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eine GmbH wurde mangels Masse abgelehnt. Die GmbH wurde danach gelöscht. Eine Darlehensforderung einer Bank gegenüber der GmbH fiel damit aus. Der Hauptgesellschafter zahlte das Darlehen an die Bank zurück, obwohl er dazu rechtlich nicht verpflichtet war. Hätte er das Darlehen nicht zurückgezahlt, hätte er jedoch an seinem Wohnort mit sozialer Ächtung rechnen müssen. Außerdem hätte er Nachteile für seine weiteren Geschäftsbeziehungen mit der betreffenden Bank befürchten müssen. Er wollte daher das Darlehen als weiteren Verlust, den er durch Liquidation der GmbH erlitten hatte, berücksichtigt sehen.Der Bundesfinanzhof lehnte eine Berücksichtigung der Darlehenszahlung bei dem Verlust aus Liquidation der GmbH ab. Die Zahlung hänge nicht mehr mit der konkreten GmbH zusammen, da diese bei Zahlung bereits vollbeendet war, daher nicht mehr existierte. Es handele sich auch nicht um Werbungskosten bezüglich der der aus der GmbH erhofften Gewinnausschüttungen.

=> In einer früheren Entscheidung hatte der Bundesfinanzhof in einem ähnlichen Fall die Bezahlung von Gesellschaftsschulden durch den Gesellschafter als verlusterhöhend anerkannt. In jenem Fall hatte der Gesellschafter aber bereits gezahlt bevor die GmbH erloschen war.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück