28.09.2010

Weitgehende Abschaffung der ermäßigten Umsatzsteuersätze vorgeschlagen

Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hat ein Team aus vier Professoren die ermäßigten Umsatzsteuersätze nach mehreren Kriterien untersucht, die das Ministerium vorgegeben hatte. Vorgegeben war unter anderem, ob das System der ermäßigten Steuersätze Wertungswidersprüche enthält, in sich schlüssig ist, und ob eine einwandfreie Abgrenzung zwischen ermäßigten und nicht ermäßigt besteuerten Umsätzen möglich ist.

Die Professoren kommen zu dem Ergebnis, dass die ermäßigten Umsatzsteuersätze den vorgegeben Prüfkriterien nicht Stand halten und weitestgehend abgeschafft werden sollten. Im Wesentlichen halten sie nur den ermäßigten Steuersatz für Lebensmittel für gerechtfertigt, wobei nach Ihrer Meinung der volle Steuersatz für Cateringleistungen und ähnliche Essenslieferungen noch weiter ausgedehnt werden sollte.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück