20.07.2010

Zur Einspruchsbearbeitung der Finanzämter

Das Bundesfinanzministerium hat eine Statistik über die Bearbeitung von Einsprüchen durch die Finanzämter veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2009 6.105.841 Einsprüche, davon 4.154.969 (= 68,1%) im Wege der Abhilfe erledigt. Hierzu weist das Ministerium auf Folgendes hin: Die hohe Zahl der Abhilfen beruhe vor allem darauf, dass häufig erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Ferner könnte Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige gerichtliche Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe könne daher nicht "automatisch" geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück