28.07.2010

Mieterhöhungen: Verwendung von Mietspiegeln

Ein Vermieter kann eine Mieterhöhung u.a. auf einen Mietspiegel stützen. Dies kann auch ein Mietspiegel einer Nachbarstadt sein, wenn für die Stadt, in der die Wohnung liegt, kein Mietspiegel erstellt worden ist. Beide Städte müssen unter anderem im Hinblick auf das Mietniveau vergleichbar sind. (Bundesgerichtshof)




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