12.06.2019

Brexit-Steuerbegleitgesetz: Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt

Bereits am 21.02.2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU, das sogenannte Brexit Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG), verabschiedet. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 zugestimmt.

In diesem sind verschiedene steuerliche Regelungen enthalten, die darauf reagieren, dass nach dem Brexit (derzeit ist das Austrittsdatum für den 31.10.2019 geplant) das Vereinigte Königreich für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln wäre. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass Bestimmungen im Bundesrecht, die auf die Mitgliedschaft in der EU Bezug nehmen, während des Übergangszeitraums auf das Vereinigte Königreich anzuwenden sind.

Konkret sind für diesen Fall folgende steuerliche Regelungen vorgesehen:

Hinweis: Wichtig für Sie ist, dass die meisten Übergangsregelungen voraussetzen, dass die entsprechenden Tatbestände bereits vor dem Brexit verwirklicht worden sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen einen Beratungstermin, um die konkreten Auswirkungen in Ihrem Fall zu besprechen.




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