06.06.2018

Erziehungs- und Familienhelfer: Welche Steuerregeln zu beachten sind

Wenn Familien pädagogische oder therapeutische Hilfe benötigen, kommen häufig sogenannte Erziehungs- und Familienhelfer zum Einsatz, die das Kind, den Jugendlichen oder die gesamte Familie unterstützen. Beauftragt und bezahlt werden die Helfer von den Trägern der Jugendhilfe; die Beschäftigung erfolgt entweder im Rahmen von Dienstverhältnissen (als Arbeitnehmer) oder über Honorarverträge (als freie Mitarbeiter).

Hinweis: Sind Erziehungs- und Familienhelfer als Arbeitnehmer beschäftigt, muss der Träger der Jugendhilfe sämtliche Arbeitgeberpflichten beachten - insbesondere muss er Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und diese an das Finanzamt abführen.

Welche Steuerregeln für die Honorare und Betriebsausgaben der freien Mitarbeiter gelten, hat nun die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main in einer aktuellen Verfügung dargestellt:




Haftungshinweis:
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