15.05.2018

Pharmarabatte: BFH stellt umsatzsteuerliche Gleichbehandlung her

Ein vielbeachtetes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) lässt die Pharmabranche aufhorchen: Das Gericht entschied, dass eingeräumte Rabatte für Arzneimittellieferungen die Umsatzsteuerschuld von Pharmaunternehmen mindern - und zwar unabhängig davon, ob die Lieferungen für gesetzlich oder für privat krankenversicherte Personen erfolgen. Bislang nahm die Finanzverwaltung hier folgende Unterscheidung vor:

Der BFH richtete ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof und urteilte auf der Grundlage der darauf erfolgten Antwort, dass auch Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel mindern.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück