Mautgebühren für die Benutzung eines Tunnels können nicht neben der Entfernungspauschale bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Mautgebühren werden von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. Die Höhe der zu tragenden Kosten spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht)