Ein Arbeitnehmer muss den Nutzungswert fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit einem ihm zur privaten Nutzung ĂŒberlassenen betrieblichen Pkw versteuern. Dies gilt auch fĂŒr den Fall, dass er seine regelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tte in der eigenen Wohnung (Home-Office) hat und von dieser zum Betrieb fĂ€hrt. Nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main ist der Nutzungswert wie folgt zu ermitteln: Sucht der Arbeitnehmer mit regelmĂ€Ăiger ArbeitsstĂ€tte im Home-Office den Betriebssitz des Arbeitgebers oder andere ortsgebundene betriebliche Einrichtungen des Arbeitgebers im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich auf (mindestens 46mal im Kalenderjahr), so handelt es sich um weitere regelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tten. Diese Fahrten werden regelmĂ€Ăig als Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstĂ€tte angesehen, da der private Bereich der Wohnung insoweit den beruflichen Bereich des Home-Office ĂŒberlagert. FĂŒr die Ermittlung des zusĂ€tzlichen pauschalen Nutzungswerts wird davon ausgegangen, dass es sich bei den o. a. Fahrten um solche zu einer weiter entfernten regelmĂ€Ăigen ArbeitsstĂ€tte handelt, da die nĂ€chstgelegene regelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tte das Home-Office ist. Der Nutzungswert fĂŒr die nĂ€chstgelegene regelmĂ€Ăige ArbeitsstĂ€tte ?Home-Office? ist mit Null anzusetzen, da die Entfernung (Wohnung - Home-Office) 0 km betrĂ€gt. FĂŒr die Fahrten zu den weiter entfernt gelegenen regelmĂ€Ăigen ArbeitsstĂ€tten errechnet sich der geldwerte Vorteil mit 0,002 % des Listenpreises fĂŒr jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und der weiteren regelmĂ€Ăigen ArbeitsstĂ€tte.