Seit Anfang 2009 können Arbeitnehmer Guthaben von Arbeitszeitkonten, das sie bei ihrem alten Arbeitgeber angespart haben, bei einem Stellenwechsel auf einen neuen Arbeitgeber übertragen. Stimmt dieser nicht zu, kann das Guthaben seit dem 1.7.2009 auf die Rentenversicherung übertragen werden, so dass es erhalten bleibt. Dies ist auch möglich, wenn ein Arbeitnehmer nach Verlust seines Arbeitsplatzes keine neue Stelle findet.