18.01.2015

Schulgeld: Landesamt klärt Detailfragen zum Sonderausgabenabzug

Eltern können Schulgeldzahlungen für ihr (steuerlich anerkanntes) Kind in ihrer Einkommensteuererklärung mit 30 %, maximal 5.000 € pro Jahr, als Sonderausgaben abziehen. Welche Besonderheiten dabei beachtet werden müssen, hat kürzlich das Bayerische Landesamt für Steuern in einer ausführlichen Verfügung dargestellt. Hervorzuheben sind folgende Aussagen:




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück