Wenn Sie ein HandelsgeschĂ€ft (z.B. ein Restaurant) erwerben und es unter dem Namen fortfĂŒhren, unter dem der bisherige Kaufmann die GeschĂ€fte betrieben bzw. seine Unterschrift abgegeben hatte (= die âFirmaâ), haften sie nach dem Handelsrecht fĂŒr alle Verbindlichkeiten, die der frĂŒhere Inhaber mit dem Betrieb des GeschĂ€fts begrĂŒndet hat.
Diese sogenannte Nachfolgehaftung tritt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch nicht ein, wenn ein Gastronom lediglich den Namen eines Restaurants fortfĂŒhrt. Im Urteilsfall hatte eine Gastronomin ein auslĂ€ndisches Restaurant betrieben, das den Namen einer bekannten historischen Person trug. GegenĂŒber ihrem Steuerberater, dem Finanzamt, dem Gewerbeamt, der Brauerei und der VerpĂ€chterin war sie aber nicht mit dem Restaurant-, sondern mit ihrem eigenen Namen aufgetreten. SpĂ€ter pachtete ein neuer Betreiber die RĂ€ume des Restaurants, kaufte Inventar sowie VorrĂ€te und beschĂ€ftigte nahezu alle bisherigen Angestellten weiter. GegenĂŒber den GĂ€sten trat er nicht namentlich in Erscheinung, stattdessen behielt er den Restaurantnamen bei. Nur die LiefervertrĂ€ge schloss er fortan in seinem eigenen Namen ab.
Das Finanzamt nahm ihn daraufhin fĂŒr alte AbgabenrĂŒckstĂ€nde seiner VorgĂ€ngerin in Nachfolgehaftung und argumentierte, dass er ihre Firma fortgefĂŒhrt hatte. Der BFH lehnte eine Haftungsinanspruchnahme jedoch ab und erklĂ€rte, dass handelsrechtlich keine FirmenfortfĂŒhrung vorlag. Denn der beibehaltene GaststĂ€ttenname war aus Sicht der GĂ€ste nicht die âFirmaâ, sondern lediglich eine weit verbreitete sogenannte âEtablissementbezeichnungâ, die bei GaststĂ€tten oftmals lange Zeit und unabhĂ€ngig vom Betreiber beibehalten wird. Entscheidend war fĂŒr das Gericht, dass der Restaurantname sowohl von der bisherigen Betreiberin als auch vom neuen Inhaber nicht âfirmenmĂ€Ăigâ im rechtsgeschĂ€ftlichen Verkehr verwendet worden war.
Hinweis: Wenn der Restaurantname nur nach auĂen hin fĂŒr Zwecke der Werbung beibehalten wird, die Betreiber aber im Hintergrund in GeschĂ€ftsbriefen und VertrĂ€gen unter ihrem eigenen Namen auftreten, ist die Nachfolgehaftung nicht eröffnet.