15.12.2008

Konjunkturprogramm: Steuerliche Maßnahmen

Der Bundesrat hat einem Konjunkturprogramm zugestimmt, das u.a. folgende Regelungen enthält: Für Unternehmen wird befristet für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 % zum 1. 1. 2009 eingeführt. Zusätzlich wird befristet für zwei Jahre die Möglichkeit von Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen erweitert durch Erhöhung der dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335 000 € bzw. 200 000 €. Bei Handwerkerleistungen erhöht sich die Steuerermäßigung von bisher 10 auf 20 % von 6.000 € (= 1.200 €) zum 1.1.2009. Kraftfahrzeugsteuer: Für Pkws mit Erstzulassung ab Kabinettbeschluss über den Gesetzentwurf (5.11.2008) wird befristet bis zum 31.12.2010 eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr eingeführt. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31. 12. 2010. Die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung wird zunächst auf ein halbes Jahr befristet.




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