15.12.2008

Neues Erbschaftsteuergesetz - Inkrafttreten des neuen Rechts

Das neue Recht ist für Erbschaften ab dem 1.1.2009 (maßgebend Tod des Erblassers) und Übertragungen unter Lebenden (Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge) ab diesem Datum anzuwenden. Für Erbschaften kann bei Tod des Erblassers nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 rückwirkend die Anwendung des neuen Rechts beantragt werden, anstelle des bisherigen Rechts. In diesem Fall bleibt es aber bei den bisherigen, geringeren Freibeträgen. Ob das neue Recht günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Ist die Steuer bereits festgesetzt worden, kann der Antrag binnen 6 Monaten nach Inkrafttreten des neuen Rechts gestellt werden, also bis 30.6.2009. Für Schenkungen gibt es dieses Wahlrecht nicht.




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