15.12.2008

Steuerliche Behandlung des Elterngeldes

Das Elterngeld wird für alle ab dem 1.1.2007 geborenen Kinder gezahlt. Das einem betreuenden Elternteil zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 % seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 €. Der Mindestbetrag, der auch an vor der Geburt nicht erwerbstätige Elternteile gezahlt wird, beträgt 300 € monatlich. Bei Mehrlingsgeburten und in anderen Fällen erhöht sich der Mindestbetrag. Das Elterngeld unterliegt in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt. Dies gilt auch für die Mindestförderung von 300 €. Eine Änderung ist hier nach einer Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Münster nicht geplant.




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