28.03.2014

Steuerbonus für Handwerkerleistungen: Finanzverwaltung positioniert sich neu

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Anwendungsgrundsätze zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen überarbeitet. Private Haushalte sollten insbesondere folgende Neuregelungen kennen:




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