10.02.2014

GeschĂ€ftsverĂ€ußerung: Option zur Steuerpflicht muss „unbedingt“ erklĂ€rt werden

Die Rechtsfigur der GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen ist eine Vereinfachungsregelung in der Umsatzsteuer. Als Erwerber eines GeschĂ€fts treten Sie in vollem Umfang in die Rechtsposition des VerkĂ€ufers ein. Insbesondere bedeutet dies, dass Sie auch alle Vorsteuerberichtigungsobjekte mitĂŒbernehmen. Sind in dem verĂ€ußerten Unternehmen auch GrundstĂŒcke enthalten, besteht fĂŒr die Vertragsparteien ein umsatzsteuerrechtliches Risiko, wenn die Finanzverwaltung spĂ€ter nicht von einer GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen ausgehen sollte. In diesem Fall könnte es wegen der GrundstĂŒcksverĂ€ußerung dann zu einer umsatzsteuerlichen Belastung kommen.

Beispiel: Ein Unternehmer verĂ€ußert sein komplettes Unternehmen einschließlich eines GeschĂ€ftsgrundstĂŒcks. Eigentlich mĂŒsste der Unternehmer fĂŒr alle GegenstĂ€nde (Maschinen, Inventar etc.) eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen. In diesem Fall liegt jedoch eine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen vor, so dass weder eine Rechnung erforderlich ist noch Umsatzsteuer anfĂ€llt.

Probleme treten dann auf, wenn nicht das gesamte Unternehmen verĂ€ußert wird, sondern nur selbstĂ€ndige Teile davon. Eine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen liegt in einem solchen Fall auch dann vor, wenn seperate, fĂŒr sich lebensfĂ€hige Teile eines Unternehmens verĂ€ußert werden.

Beim Verkauf einer einzelnen vermieteten Immobilie wird regelmĂ€ĂŸig eine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen angenommen. Dies gilt auch dann, wenn der VerkĂ€ufer noch weitere Immobilien besitzt oder gar ein weiteres Unternehmen (Gewerbebetrieb) betreibt.

Zweifel, ob die Vereinfachungsregelung anwendbar ist, bleiben jedoch in der Praxis immer. In dem notariellen Kaufvertrag wird daher vorsorglich fĂŒr den Fall, dass doch keine GeschĂ€ftsverĂ€ußerung im Ganzen vorliegt, zur Umsatzsteuer optiert. Bislang war umstritten, ob die Option auf den Vertragsschluss zurĂŒckwirkt. Doch das Bundesfinanzministerium (BMF) geht davon aus, dass diese vorsorgliche Option zur Umsatzsteuer bereits mit dem Vertragsschluss wirksam wird.

Hinweis: Die aktuelle Klarstellung des BMF bringt fĂŒr die Beteiligten den Vorteil, dass bei einer eventuell gescheiterten GeschĂ€ftsverĂ€ußerung keine Zinsen anfallen. 




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