20.08.2013

Anforderungen an elektronisches Fahrtenbuch

Die OFD Rheinland und Münster haben in einer Verfügung zusammengefasst, unter welchen Voraussetzungen ein elektronisches Fahrtenbuch vom Finanzamt akzeptiert werden soll.

Sie stellen fest, dass es kein Fahrtenbuchprogramm gibt, das von den Finanzämtern generell zugelassen oder zertifiziert ist. Vielmehr könne immer nur im Einzelfall entschieden werden, ob das Fahrtenbuch anerkannt werden kann, da neben der Programmversion auch die ordnungsgemäße Bedienung von Hard- und Software wichtig ist. Entscheidend sei, dass die von Rechtsprechung und Finanzverwaltung geforderten Angaben gespeichert werden.

Das elektronische Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten:




Haftungshinweis:
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