15.07.2008

Keine rückwirkende Mietanpassung aufgrund einer Wertsicherungsklausel

Angehörige hatten in einem Mietvertrag eine Wertsicherungsklausel vereinbart, wonach die Miete entsprechend einem bestimmten Lebenshaltungskostenindex zu erhöhen war. Obwohl die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung vorlagen, wurde die Miete über einen Zeitraum von 18 Jahren nicht angepasst. Erfolgt in einem derartigen Fall dann doch eine Mieterhöhung, wird diese steuerlich nicht anerkannt. Der Vertrag gilt nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs insoweit als nicht durchgeführt. In einem derartigen Fall ist es aber zulässig, durch einen ergänzenden Vertrag die Miete mit Wirkung für die Zukunft neu festzusetzen.




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