15.07.2008

Kindergeld: Nachweis ernsthafter Bemühungen um einen Ausbildungsplatz

Eltern erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld für ein Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen kann. Das Kind muss sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühen und dies auch nachweisen. Dafür ist nach einem Urteil des Finanzgerichts München erforderlich, dass Bewerbungen Monat für Monat kontinuierlich erfolgen. Die bloße Behauptung ernsthafter Bemühungen sah das Gericht nicht als ausreichend an. Bei Bewerbungen durch E-Mail müssen diese durch Anschreiben, Ab- oder Zusagen nachgewiesen werden. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück