13.06.2008

Sog. Abfärberegelung ist verfassungsmäßig

Nach der sog. Abfärberegelung werden sämtliche Einkünfte einer Personengesellschaft zu ge- werblichen erklärt, wenn sie gewerbliche Einkünfte hat, auch wenn diese nur einen geringen Teil ihrer gesamten Einkünfte ausmachen. Dies ist anders als z.B. bei einem Einzelunternehmer mit gewerblichen Einkünften. Bei ihm werden die anderen Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Ver- pachtung nicht zu gewerblichen Einkünften erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hält diese Un- gleichbehandlung für verfassungsmäßig. Sie sei unter anderem zur Vermeidung von Abgren- zungsproblemen gerechtfertigt. Außerdem seien die Nachteile durch bestimmte Gestaltungen vermeidbar.




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