13.06.2008

Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Bahnkarte

Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens nach der 1%-Regelung be- steuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hierfür ist Voraussetzung, dass das Fahr- zeug auch zu diesem Zweck genutzt werden kann. Wird der Dienstwagen auf diesem Weg nur auf einer Teilstrecke eingesetzt, beschränkt sich der Zuschlag auf diese Teilstrecke. Es besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein Dienstwagen für die Gesamtstrecke genutzt wird. Der Anscheinsbeweis ist bereits dann entkräftet, wenn für eine Teilstrecke eine auf den Arbeit- nehmer ausgestellte Jahres-Bahnfahrkarte vorgelegt wird. (Bundesfinanzhof)




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