Die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern wird nach dem Investitionszulagegesetz 2010 bis 2013 fortgeführt. Es gelten dabei die folgenden Fördersätze.
Beginn der Erstinvestition | Neue bewegliche Wirtschaftsgüter | Gebäudeneubauten | |
| Kleine und mittlere Unternehmen | Großunternehmen | Alle Unternehmen |
2010 | 20 % | 10 % | 10 % |
2011 | 15 % | 7,5 % | 7,5 % |
2012 | 10 % | 5 % | 5 % |
2013 | 5 % | 2,5 % | 2,5 % |
Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Für Unternehmen, die bis Ende 2011 mit ihren Investitionen beginnen, gelten die derzeitigen (höheren) Fördersätze des Jahres 2011.