07.09.2011

Schlichtungsstelle für Fondsanleger eingerichtet

Anleger von Investmentfonds können sich seit dem 1.9.2011 an einen sog. Ombudsmann (Schlichtungsstelle) wenden, wenn sie der Meinung sind, dass eine Fondsgesellschaft gegen die Vorschriften des Investmentgesetzes verstoßen hat. Sie können ihre Beschwerden durch einen Schlichtungsantrag unmittelbar bei der unabhängigen Ombudsstelle vortragen. Damit sollen Verbraucher eine leicht zugängliche, kostengünstige und schnelle Möglichkeit erhalten, etwaige Ansprüche ohne Einschaltung eines Gerichts geltenden zu machen.

Die Ombudsstelle wurde beim Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) eingerichtet. Diese ist zuständig für Schlichtungsaufgaben ihrer Mitgliedsunternehmen und anderer Unternehmen, dies sich diesem Schlichtungsverfahren unterworfen haben. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Anlegern steht zudem der Rechtsweg weiterhin offen, wenn sie mit dem Schlichtungsvorschlag nicht einverstanden sind.

Die Ombudsstelle ist unter folgender Anschrift zu erreichen: Ombudsstelle für Investmentfonds, Unter den Linden 42, 10117 Berlin

Bereits seit dem 1.7.2011 können Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz die Schlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) anrufen. Diese ist für Fondsgesellschaften zuständig, die nicht der Ombudsstelle für Investmentfonds angeschlossen sind.




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