02.09.2011

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen 2012

Arbeitgeber müssen dem zuständigen Finanzamt bis zum 28.2. des Folgejahres elektronische Lohnsteuerbescheinigungen übermitteln. Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.

Die Finanzverwaltung erläutert in einem ausführlichen Schreiben, welche Angaben zu den einzelnen Ziffern der Lohnsteuerbescheinig 2012 erforderlich sind. Dabei sind Änderungen gegenüber dem Schreiben zur Lohnsteuerbescheinigung 2011 durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben. Diese betreffen u.a. Globalbeiträge zu ausländischen Sozialversicherungsträgern und steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.




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