06.07.2011

Inhalt eines Kündigungsschreibens wegen Eigenbedarfs

Ein Vermieter kann einem Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Dies ist unter anderem gegeben, wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (Eigenbedarf).

In dem Kündigungsschreiben muss der Vermieter die Gründe für ein berechtigtes Interesse angeben. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs reicht es grundsätzlich aus, dass der Vermieter die Person bezeichnet, für die die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Umstände, die dem Mieter bereits zuvor mitgeteilt wurden oder die ihm sonst bekannt sind, brauchen im Kündigungsschreiben nicht wiederholt zu werden. (Bundesgerichtshof)




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