In Rechnungen ist grundsätzlich die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmers anzugeben. In bestimmten Fällen besteht jedoch kein Wahlrecht. Es ist dann die Angabe der USt.IdNr. erforderlich. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss neben der eigenen auch die USt-Idnr. des Kunden angegeben werden.
In Deutschland sind USt.Idnr. beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu beantragen. Die Erteilung ist kostenlos. Derzeit befinden sich Schreiben im Umlauf, die eine kostenpflichtige 'innergemeinschaftliche Registrierung' anbieten. Das BZSt weist hierzu darauf hin, dass diese Schreiben von keiner amtlichen Stelle stammen.