15.11.2010

Inventur zum 31.12.2010

Spätestens zum 31.12.2010 ist in der Regel die Inventur fällig. Zulässig sind u.a. auch die permanente Inventur sowie die zeitlich verlegte Inventur (mit wertmäßiger Fortschreibung bzw. Zurückrechnung auf den Bilanzstichtag). Bei nicht ordnungsgemäßer Inventur kann die Buchführung verworfen und der Gewinn geschätzt werden.• Es sind alle Vermögensgegenstände des Betriebes aufzuzeichnen und zu bewerten. Zu erfassen sind insbesondere:› Warenbestand› Festwerte (in der Regel an jedem dritten Bilanzstichtag, spätestens nach dem fünften zu überprüfen)› unfertige und fertige Erzeugnisse, auch halbfertige oder nicht abgerechnete Arbeiten (Einzelaufstellung), bei Baufirmen angefangene Bauten und Arbeiten, fertige Bauten (Aufmaße)Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (auch z.B. Heiz-, Materialvorräte, Treibstoffe, Verpackung)› Kundenforderungen (namentliche Aufstellung mit Kenntlichmachung der zweifelhaften Forderungen)› Lieferantenschulden (namentliche Aufstellung)› sonstige Schulden aus nichtbezahlten Rechnungen (z.B. Telefon, Strom)Ferner sind durch die Inventur die Grundlagen für Bewertungsabschläge, Höhe von Rückstellungen und anderen Gewinnminderungen zu ermitteln. Aufstellungen sind mit Datum zu versehen und zu unterschreiben. Schmierzettel oder sonstige Originalunterlagen sind aufzubewahren.




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