06.12.2010

Winterreifen sind Pflicht

Ab dem 4. Dezember gilt: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte) mit einem Fahrzeug mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 40 € rechnen. Behinderungen des Straßenverkehrs durch falsche Reifen werden mit 80 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Einen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht gibt es jedoch nicht.




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