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Rentenbezugsmitteilungen - welche Renten oder Leistungen werden übermittelt von den Rentenversicherern ?

Die Mitteilungspflichtigen (Rentenversicherungsträger und Versicherungsunternehmen) übermitteln seit Herbst 2009 für die Renteneinnahmen ab 2005 auf elektronischem Weg jährliche Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung. Dieses Mitteilungsverfahren erfolgt im Wesentlichen für

  • Renten und andere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftlichen Alterskassen,
    berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung,
  • Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag („Riester-Vertrag“),
  • Renten aus privaten Rentenversicherungen (einschl. Rürup-Verträge).

 

Mit freundlicher Unterstützung vom FA Darmstadt

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